Wie viel Lärm muss ich ertragen? Wie oft und wie lange darf gegrillt und gefeiert werden? Welchen Abstand müssen Bäum, Hecken und Sträucher zur Grundstücksgrenze haben? Was tun, wenn der Nachbarhund ständig bellt, Frösche quaken, Tauben gurren oder Katzen ausschwärmen? Was dürfen Kinder und was nicht? Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter? Welche Rechte habe ich, wenn gekaufte Geräte oder Pflanzen mangelhaft sind? Wie setze ich meine Rechte durch, und wie wehre ich mich? Alle diese Fragen und weitere beantworten Prof. Dr. Robert Schweizer und Andrea Schweizer anhand von Fallbeispielen. Ein Buch für alle, die sich eingehend über Recht in Garten und Nachbarschaft informieren wollen. |
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Gartenrecht
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Grundstückseigentümer müssen ihre Bäume regelmäßig auf Befall von Krankheiten und Standfestigkeit überprüfen, sonst machen sie sich Schadensersatzpflichtig. OLG Nürnberg (AZ: 4 U 1761/95). |
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Gartenlexikon
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Das japanische Wort Bonsai bedeutet „Anpflanzung in der Schale“. Nach altem chinesischen Verständnis ist Bonsai die Kunst, eine Harmonie zwischen den Naturelementen, der belebten Natur und dem Menschen in miniaturisierter Form darzustellen.
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Gartenrecht
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Ist es nach Landesrecht nicht mehr möglich, Bäume zurückzuschneiden, muss gegebenenfalls dem Nachbarn eine Entschädigung, z. B. für erhöhten Reinigungsaufwand, gezahlt werden. BGH (Az. V ZR 102/03) |
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Gartenlexikon
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Ein Alpinum oder auch Alpengarten ist ein spezieller Steingarten mit Schwerpunkt auf Alpenflora und Pflanzen aus anderen hochalpinen Regionen der Welt. Ein Alpinum besteht zum größten Teil aus Steinen oder Felsen und soll die Situation im Hochgebirge nachbilden. |
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